EU - Zertifizierungen

nach DIN EN ISO/IEC 17024

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Willkommen bei ADA InVivo

ADA InVivo ist eine Zertifizierungsstelle für Sachverständige / Gutachter. Unter dem Leitgedanken Qualität und Wirtschaftlichkeit, statt Kontrolle und Bürokratie, versteht sich ADA InVivo als Zertifizierungspartner qualitätsbewusster Unternehmen und Einrichtungen.

Unser Angebot

  • 17024 Zertifizierung KFZ Schäden und Bewertung
  • 17024 Zertifizierung Boot Schäden und Bewertung
  • 17024 Zertifizierung Bauschäden
  • 17024 Zertifizierung für Immobilienwertermittlung

Zertifzierung
Vergleich

zwischen öffentlicher Bestellung
und Zertifizierung

Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen

In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Der Antragsteller hatte beantragt, den Sachverständigen abzubestellen und einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht öffentlich bestellt und vereidigt war. Nachdem der Antrag vor dem LG Hechingen abgelehnt worden war, legte der Antragsteller beim OLG Stuttgart sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das OLG Stuttgart verwarf die Beschwerde des Antragstellers mit der Begründung: „Der Antragsteller greift mit seinem Rechtsmittel letztlich die Bestellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Dabei handelt es sich indes um eine Entscheidung, die nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht anfechtbar ist, da dies die Beweisanordnung betrifft. Es liegt demgegenüber keine Entscheidung vor, mit der ein dem Antragsteller zustehendes Recht zur Auswahl eines Sachverständigen beeinträchtigt worden wäre. Denn die Person des Sachverständigen wird vom Gericht bestimmt (§§ 492 Abs. 1, 404 ZPO).“ Dabei kann es sich auch um einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen handeln. Bei der Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO (Vorrang des öffentlich bestellten Sachverständigen) handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift. Das Gericht, das einen zertifizierten Sachverständigen beauftragt, handelt somit nicht fehlerhaft, so das LG Hechingen mit Bezug auf Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2 und das Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010, Az. 6 U 213/08. Auch das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11 entsprechend.

Weltweite / Europäische Anerkennung

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf als Deutsche Norm festgeschrieben (DIN EN ISO/IEC 17024).

Der Sachverständige

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.
Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess.
Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der “besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss, sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher, sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Die Bezeichnung “Sachverständiger“ ist in Deutschland, Liechtenstein und Österreich nicht geschützt. Jeder darf sich “Sachverständiger“ nennen. Die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können, damit aber geworben wird. In Familiengerichten (Deutschland) werden Gutachter in Sorgerechtsfragen, zur Aufenthaltsbestimmung oder zu Umgangsfragen herangezogen. Immer häufiger werden sie auch bei Gewaltfragen oder sexuellem Missbrauch vom Gericht berufen. Bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen (einschlägiges Studium oder einschlägige Handwerksausbildung, i. d. R. mit Meisterberechtigung) ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren (Deutschland, Österreich) oder Fernstudien (Deutschland) möglich.

Zertifizierung auf dem Vormarsch

Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich die Zertifizierung gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch (vergleichbar mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master). Die ADA InVivo stellt bereits heute fest, dass insbesondere ihre internationalen und institutionellen Auftraggeber fast ausschließlich auf zertifizierte Sachverständige zurückgreifen.

Die bevorzugte Behandlung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Gesetzen und Verordnungen gehört der Vergangenheit an. Angesichts der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist eine solche Bevorzugung auf Dauer nicht durchsetzbar. Viele Gesetze und Verordnungen haben deshalb diese auch schon aufgegeben.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sie verschaffen sich Zugang zu den großen Auftragspools und verbessern so Ihre Auftragslage, denn die Zertifizierung wird insbesondere von den größten Auftraggebern nachgefragt.

Sie heben sich von Ihren Wettbewerbern ab, denn durch die Zertifizierung weisen Sie Ihren Kunden nach, dass Ihr Fachwissen topaktuell ist und Ihre Berufspraxis höchsten Anforderungen genügt. Mit einer Zertifizierung bei ADA InVivo weisen Sie nicht nur Fachkompetenz und Berufserfahrung sondern vor allem auch örtliche Marktkompetenz nach.

Sie verbessern Ihre Datengrundlage, denn als zertifizierter Sachverständiger werden Sie in vielen Bundesländern bevorzugt behandelt.

Sie investieren in eine zukunftssichere Qualifizierung, denn durch die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht, erfährt das international anerkannte Zertifizierungswesen eine deutliche Stärkung auch gegenüber den nationalen Anerkennungssystemen.

Sie müssen nicht lange warten, bis Sie Ihren ersten qualifizierten Abschluss erlangen, denn wir bieten Ihnen ein gestuftes Qualifizierungssystem. Je nach Wissensstand und Berufspraxis erhalten Sie den passenden Abschluss. Im Unterschied zu vielen anderen Abschlüssen, ist Ihre Zertifizierung nach ISO 17024 qualitätsgesichert. In dem gestuften System werden bereits erbrachte Leistungen anerkannt, so wird Ihnen der Weg zur höchsten Anerkennung erleichtert.

Ihre Mühen zahlen sich für Sie aus, denn je höher Ihr Abschluss, desto höher ist Ihr Honorar.

Ihr Abschluss bei der ADA InVivo erfüllt die aktuellen rechtlichen Anforderungen, denn Sie weisen nach, dass Sie über eine langjährige Berufserfahrung verfügen und zwar nachweisbar qualitätsgesichert. Dies wird durch aussagefähige Titel und die Zertifizierungsurkunde dokumentiert.

Sie begeben sich in vertrauensvolle Hände, denn die ADA InVivo-Zertifizierung erfolgt garantiert diskriminierungsfrei. Die Prüfer sind neutral und erkennen durchaus andere begründete Fachmeinungen an. Sie können sicher sein, dass Ihre Prüfung vollkommen willkürfrei und gerecht erfolgt. Denn Grundlage bildet ein Prüfungsfragen- und Prüfungsaufgabenkatalog mit Musterantworten, an die die Prüfer gebunden sind.